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Wir übernehmen die Aufgaben der Wohnungseigentumsverwaltung, die in §27 und §28 des Wohnungseigentumsgesetzes geregelt sind.
Dazu gehören:
- Jährliche Erstellung der Hausgeldabrechnung und des Wirtschaftplanes sowie Ermittlung
der Wohngelder der einzelnen Wohnungen
- Einberufung und Durchführung der Eigentümerversammlungen, mindestens 1x jährlich
- Überwachung des regelmäßigen Hausgeldeingangs und zeitnahes Mahnen offener Hausgelder
- Verwaltung der gemeinschaftlichen Gelder, insbesondere die Führung eines eigenen Bankkontos
für jedes Verwaltungsobjekt
- Abwicklung des gesamten Schriftverkehrs mit den Wohnungseigentümern
- Regelmäßige Begehung und Kontrolle der Anlage
- Auswahl, Beauftragung und Kontrolle von Instandsetzungsnotwendigkeiten; Einholung von
entsprechenden Kostenangeboten
und Abstimmung bei größeren Arbeiten mit dem Verwaltungsbeirat
- Abschluss von Versicherungs- und Lieferverträgen
Möchten Sie mehr über uns und unsere Leistungen wissen?
Nehmen Sie doch einfach Kontakt zu uns auf!
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